ABT Elsener - Kanalreinigung, Kanal-TV Inspektion - Wasserschaden
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ABT Elsener GmbH. Wir sind Ihr kompetenter Partner für Kanalreinigung und Kanalsanierung im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.


Wasserschaden-Abklärungen

Wasser im Keller, ein defektes Rohr, ewig feuchte Wände, ein immer wieder verstopfter Ablauf...

Woher kommt die Feuchtigkeit? Wo liegt der Schaden? Muss die Versicherung zahlen? Bei Umbauten und Neubauten: Liegt ein verdeckter Baumangel vor und ist der Baumeister garantiepflichtig?

Wir klären für Sie die Ursache von Wasserschäden ab. Mit unserer Kanal-TV Ausrüstung liefern wir Ihnen fotografische Beweismittel für die Abrechnung mit der Versicherung oder die Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche.

Steht oder stand Ihnen das Wasser buchstäblich zum Hals? Wir saugen und pumpen überflutete Keller aus, und befreien sie von Schlamm. Auf Wunsch übernehmen oder koordinieren wir auch die Feinreinigung.
Fragen Sie uns!
Tipp: Bei grossflächigen Überschwemmungen durch Unwetter sollten sie möglichst rasch zum Telefon greifen - bei Extremereignissen sind schnell alle verfügbaren Saugwagen der ganzen Region ausgebucht.

Versicherung?

Werden die Arbeiten von der Versicherung bezahlt?

Gegen Wasserschäden am Gebäude sind Sie als Eigentümer grundsätzlich meistens versichert. Ihre Versicherung übernimmt daher die Kosten für die Behebung der Schäden. Wichtig zu wissen: Schon die Kosten für die Abklärung der Schadenursache werden von der Versicherung bezahlt.
Muss eine Sickerleitung ausgegraben und ein Abschnitt ersetzt werden, zahlt die Versicherung nur für das Auf- und Zugraben, aber nicht für den Neubau, also die eigentliche Auswechslung des Rohrs.
Im Einzelfall sollten Sie daher mit uns und Ihrer Versicherung abklären, welche Kosten übernommen werden, und welche Kosten Sie selbst tragen müssen.
Grundsätzlich nicht von der Versicherung bezahlt werden natürlich reine Unterhaltsarbeiten ohne Schadenfall.

  • Wir liefern TV-Protokolle und Fotos als Beleg für Ihre Versicherung
  • Bei Baumängeln ist häufig der Baumeister garantiepflichtig, doch es braucht Beweise
  • Wir helfen auf Wunsch bei Aufräumarbeiten